Insolvenzrecht allgemein

Eidesstattliche Versicherung


Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung.

BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - IX ZB 275/10 [114 KB]

Pfändb. Einkommen - Berücksichtigg. Beiträge PKV


Der gem. § 850e Nr. 1 Satz 2 lit. b) ZPO zu berücksichtigende Betrag für die Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist nach der Einführung des sog. Basistarifs in der privaten Krankenversicherung auf den Höchtsbeitragssatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt. Die Berücksichtigung höherer als dieser Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge würde den Rahmen des Üblichen i.S.v. § 850e Nr. 1 Satz 2 lit. b) ZPO übersteigen.

LG Stuttgart Beschluß vom 10.5.2012, 19 T 353/11 [27 KB]

Gerichtskosten - Masse bei Betriebsfortführung


Bei einer Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter kann für die Bestimmung der Gerichtskosten nicht lediglich auf einen "Reinerlös" abgestellt werden, vielmehr verbleibt es bei dem Grundsatz, wonach Aufwendungen bzw. Verbindlichkeiten nicht abgezogen werden können (wie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.7.2010 - I-10 W 60/10, ZInsO 2010, 1645; gegen OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.3.2012 - I-3 W 286/11).

OLG München, Beschluss vom 08.08.2012 - 11 W 832/12 [33 KB]

Pfändb. Einkommen - Zulagen


Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und Schichtzulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung sind gemäß § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar.

VG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2012 - 13 K 5526/10 [40 KB]

VG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2012 - 3 K 878/12 [45 KB]

Pfändbarkeit von Eigengeld bei Strafgefangenen


Das Eigengeld, das durch Gutschriften von Arbeitsentgelt gebildet wird, welches der arbeitspflichtige Strafgefangene für die Ausübung der ihm zugewiesenen Arbeit er- hält, ist pfändbar; die Pfändungsgrenzen der §§ 850c, 850f, 850k ZPO finden keine Anwendung (Anschluss an BGHZ 160, 112).

BGH, Beschluss vom 20. Juni 2013 - IX ZB 50/12 [132 KB]

Pfändbarkeit von angespartem Arbeitseinkommen


Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag.

BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZB 247/11 [116 KB]

Zur Insolvenzfestigkeit der Zweitabtretung


Zur Insolvenzfestigkeit der Zweitabtretung einer Forderung, die bereits einem Sicherungsnehmer übertragen war.

BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - IX ZR 30/10 [132 KB]

Wirksamkeit Lohnabtretung nach Arbeitgeberwechsel


Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Monats der Verfahrenseröffnung auch insoweit wirksam, als die Ansprüche auf einem Dienstverhältnis beruhen, das erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen worden ist.

BGH, Urteil vom 20. September 2012, IX ZR 208/11 [132 KB]

Zahlung des Drittschuldners an Scheinzessionar


Tritt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Erlass eines vorläufigen Verfügungsverbots eine ihm zustehende Forderung an einen anderen ab, wird der Drittschuldner durch die Zahlung an den Scheinzessionar nicht von seiner Verbindlichkeit befreit.

BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11 [113 KB]

Zusammenrechnung Lohnzahlung und Naturalleistungen


Die für sich genommen unpfändbare Naturalleistungen wie die Gewährung der unengeltlichen Nutzung eines Dienstwagens sind gemäß § 850e Nr. 3 ZPO mit dem in Geld zahlbaren Einkommen zusammenzurechnen. In diesem Fall ist eine Pfändbarkeit insoweit gegeben, als der dem Schuldner nach § 850c ZPO verbleibende Betrag durch den Wert der Naturalleistung gedeckt wird.

Der Versagungstatbestand des § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO erstreckt sich auch auf die Verheimlichung von Arbeitseinkommen, das in Anwendung von § 850e ZPO als Naturalleistung der Pfändung unterliegt.

BGH, Beschluss vom 18.10.2012, IX ZB 61/10 [99 KB]

Gewerbeuntersagung im Insolvenzverfahren


§ 35 Abs. 1 GewO ist während eines Insolvenzverfahrens auf das zur Zeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeübte Gewerbe anwendbar, wenn der Insolvenzverwalter das Vermögen aus dieser Gewerbetätigkeit nach § 35 Abs. 2 S. 1 InsO freigegeben hat. § 12 GewO steht einer solchen Gewerbeuntersagung nicht entgegen.

VG Darmstadt, Beschluss vom 07.02.2011, 7 L 1768/10 [78 KB]

Wohlverhaltensphase Pfändung bei unerl. Handlung


Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann ein Insolvenzgläubiger von Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch in den Vorrechtsbereich für solche Forderungen nicht vollstrecken.

BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - IX ZB 313/11 [114 KB]

Zur Zahlungsunfähigkeit


1. Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.

2. Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, daß die Lücke demnächst mehr als 10 % erreichen wird.
3. Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10 % oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist.

BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04 [73 KB]

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Hans-Peter Müller | Rechtsanwalt | Insolvenzverwalter